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29.11.2020

Bestellerprinzip tritt am 23.12.2020 in Kraft

Bestellerprinzip für Verkäufer kurz erklärt: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

+++Aktuelle Entwicklungen+++
Wann kommt das Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb?
Mitte August einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf grundlegende Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf. Demnach soll eine bundesweit einheitliche Regelung eingeführt werden.

Der entsprechende Referentenentwurf wurde Mitte September vom Bundesjustizministerium vorgelegt.

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober den „Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Bisher sieht der Gesetzentwurf eine halbjährliche Übergangsfrist vor und enthält folgende Regelungen:

Maklerverträge betreffend Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail). Einfacher Handschlag genügt nicht mehr.
Wird der Makler aufgrund zweier Maklerverträge als Interessenvertreter für sowohl Käufer als auch Verkäufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.
Das bedeutet: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie* beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.
Da sich die Koalition bereits auf die grundlegenden Rahmenbedinungen geeinigt hat, ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf unbeschadet durch den Bundesrat kommt und dann vielleicht schon Ende März 2020 in Kraft tritt.

* Wohnobjekte mit zwei Wohnungen und mehr und Gewerbeimmobilien sind ausgenommen
Quelle: Immobilien Scout24 Homepage
Stand: 17.01.2020



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